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Die Verkehrs-Rechtsschutzpolice


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Eine sinnvolle Police ist die Verkehrs-Rechtsschutzpolice.
Etwa zwei Drittel aller Rechtsschutzfälle werden hier bearbeitet. Das ist nicht verwunderlich. Das Risiko in einem Autounfall verwickelt zu werden, und damit ein Fall für Justizia zu werden, wächst selbstverständlich mit dem Verkehrschaos auf unseren Straßen.
Verkehrsrechtsschutz genießen Sie als Eigentümer, Halter, Fahrzeuginsasse Ihres eigenen Autos, aber auch beim fahren fremder Fahrzeuge (PKW, LKW, Motorrad, Motorboot).

 

Die Verkehrs-Rechtsschutzpolice enthält folgende Bausteine:

Schadensersatz-Rechtsschutz

 

- Sie zahlt z.B., wenn Ihnen die gegnerische Versicherung eine Mitschuld anlastet, oder wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall Ihre Reparatur- oder Leihwagenkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder eine Rente einklagen wollen.

Straf-Rechtsschutz

 

- Sie zahlt z.B., wenn Sie Bußgelder aus Ordnungswidrigkeiten oder Geldstrafen aus Strafverfahren abwehren wollen.

Vertrags-Rechtsschutz

 

- Sie haben Versicherungsschutz z.B., wenn Sie einen Wagen kaufen oder verkaufen, an einem Dritten verleihen oder reparieren lassen, und es dadurch zu Streitigkeiten kommt. Oder wenn Sie bei Autoversicherer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag durchsetzen wollen.

Führerschein-Rechtsschutz

 

- Sie haben Versicherungsschutz z.B., wenn Ihr Führerschein vorläufig sichergestellt wird und Sie dagegen Widerspruch einlegen oder der Führerschein wegen zu schnelles Fahrens eingezogen und Sie beim Verwaltungsgericht dagegen klagen wollen.

Steuer-Rechtsschutz

 

- Nur als Fahrzeughalter sind Sie versichert, wenn Sie z.B. Streit mit dem Finanzamt haben. Das können Probleme wegen der KFZ-Steuer sein oder wenn es wegen Verkauf oder Verschrottung Ihres Autos im Ausland nach einem Totalschaden Ärger mit dem Zoll gibt.

 
Rechtsschutz erhalten Sie aber auch dann, wenn Sie berechtigt ein fremdes Fahrzeug lenken, als Fußgänger, Radfahrer oder im öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind.
 

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