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. . . Das Haftpflichtrisiko: |
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Manche
Menschen versichern sich erst wenn der Schaden bereits eingetreten
ist. |
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"Für Schäden, die einem anderen zugefügt werden, haftet der Verursacher mit seinem Einkommen und seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe." entsprechend § 823 BGB |
Ein Schaden kann Ihre Existenz vernichten!
Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie:
Die letzen Jahre haben gezeigt, daß nicht
nur die Zahl der Haftpflichtfälle sondern auch die Höhe
der Entschädigungsleistungen gestiegen sind. |
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Bei den niedrigen Prämien für einen hohen Haftpflicht-Versicherungsschutz lohnt es sich nicht, dieses Risiko allein zu Tragen.
Für ein paar Cent am Tag haben Sie z.B. bis zu 5 Millionen € Versicherungsschutz.
Tip: So kommen Sie zu Ihren Recht, wenn Sie selbst geschädigt wurden.
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DiePrivathaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die Haftpflichtrisiken aus dem privaten Bereich, z.B. für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr, für die Ausübung von Sport oder als Besitzer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses für eigene Wohnzwecke. Mitversichert ist die gleichartige Haftpflicht des Ehegatten und der unverheirateten Kinder, bei Volljährigen nur solange sie sich noch in der Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden. Anstelle des Ehepartners kann auch der namentlich zu benennende Lebenspartner mitversichert werden. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsschein unverzüglich durch Zahlung der Erstprämie eingelöst wird. Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsverträge mit mind. einjähriger Vertragsdauer verlängern sich um ein Jahr, wenn Sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt haben. |
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