gewerbliche Haftpflichtversicherung

Im gewerblichen Alltag kann es schnell zu Haftpflichtschäden kommen, etwa wenn ein Produkt oder die berufliche Tätigkeit zu einem Personen- oder Sachschaden bei einem Dritten führen. Verursacht ein Mitarbeiter einen solchen Schaden, übernimmt die Betriebs­haftpflicht­versicherung (BHV) des Arbeitgebers die Kosten. Die Versicherung schützt Unternehmen somit vor den finanziellen Folgen aus Schadensersatz­ansprüchen Dritter. Ohne eine entsprechende Absicherung haften Betriebe mit ihrem gesamten Vermögen, wenn in ihrem Betriebsgebäude oder durch ihre gewerbliche Tätigkeit Haftpflichtschäden entstehen.

Schadenbeispiele aus der Praxis


Allmählichkeitsschaden
Beim Anbringen von Fußleisten wurde ein Heizungsrohr angebohrt und beschädigt. Wasser trat in geringer Menge über einen längeren Zeitraum unbemerkt aus und verursachte an der Deckenisolierung und der Holzpaneele einen Feuchtigkeitsschaden in Höhe von insgesamt 67.000 Euro.

Bearbeitungsschaden
Beim nachträglichen Einbau einer Dachgaube wurde ein tragender Balken ungenügend abgestützt. Dadurch kam es zu einem Teileinsturz des vorhandenen Daches. Schadenshöhe 762.500 Euro

Regressschaden
Ein Heizungsmonteur arbeitete mit schadhaften Gasarmaturen. Dies war dem Arbeitgeber bewusst. Bei Schweißarbeiten kam es zu einer Verpuffung. Der Monteur erlitt erhebliche Brandverletzungen. Die Berufsgenossenschaft leistete an den Verletzten wegen des Personenschadens.
Anschließend wurde der Betriebsinhaber in Regress genommen. Regressforderung: 1.150.000 Euro

Aktive Werklohnklage
Der Geselle verlegte bei einem Kunden Fliesen. Der Kunde behauptete nach Beendigung der Arbeiten, dass dabei das Treppengeländer beschädigt worden sei. Dadurch soll ein Schaden in Höhe von 2.000 Euro entstanden sein. Außerdem sollen zu viele Stunden abgerechnet worden sein. Darum kürzte der Kunde die Rechnung um 3.000 Euro.
Dem Betriebsinhaber blieb nur die gerichtliche Durchsetzung der Werklohnforderung. Die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten aus dem Streitwert von 2.000 Euro wurden übernommen.

Leitungswasserschaden Regress
In einem Bürobetrieb ging über Nacht eine Heizung kaputt. Dadurch lief das Heizungswasser im Büro und durch die Decke. In der darunter befindlichen Appotheke entstand erheblicher Schaden. Dieser wurde durch die Inhaltsversicherung reguliert und übernommen. Anschließend nahm diese jedoch Regress beim Verursacher, dem Inhaber des darüber befindlichen Betriebes. Deren Haftpflichtversicherer übernahm den Regresssschaden in Höhe von 67.000 Euro.


Für alle, besonders
wichtig eine Gewerbehaftpflicht-
versicherung, mit Beratung.

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Was ist versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Unternehmen oder Selbständige gegen die finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter ab.
Dabei werden Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden übernommen. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der Prüfung der Ansprüche und ggf. in deren Ablehnung. Auch jeweils gerichtlich.

Versicherter Personenkreis: Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:
  • Firmeninhaber, Geschäftsführer
  • Firma als Versicherungsnahmer
  • Mitarbeiter, Angestellte
  • Praktikanten, Werkstudenten

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar

Je nach Tätigkeit sind verschiedene Konzepte möglich. Hier ist eine genaue Beschreibung und eine ausführliche Beratung zwingend erforderlich.
So unterschiedlich die Tätigkeiten, so unterschiedlich sind Ihre Bedürfnisse für den Versicherungsschutz, hier nur grundsätzliches:
  • Ansprüche aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
  • Regressansprüche der Sozialversiche- rungsträger aus Arbeitsunfällen
  • Mietsachschäden an Immobilien, die durch Brand, Explosion sowie Leitungs- und Abwasser entstehen
  • Produkt-Haftpflicht
  • Bearbeitungsschäden
  • Almählichkeits- und Abwasserschäden
  • Schlüsselverlust
  • Be- und Entladeschäden an fremden Fahrzeugen
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung, usw.

Folgende Leistungen sind im Deckungsumfang enthalten:
Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden, entsprechend Versicherungsschutz Ansprüche prüfen und ggf. bezahlen, unberechtigte Ansprüche abwehren.




Welche Leistungen sind nicht versichert?

  • Eigenschäden
  • echte Vermögensschäden
  • vorsätzliches Handeln

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Cyberversicherung

Eine Cyber-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Angriffen aus dem Internet. Besonders Unternehmen, die sowohl wichtige Firmendaten als auch sensible Kundendaten digital verwalten, sollten sich absichern. Die Versicherung leistet, wenn z.B. der Firmenserver durch einen Virus beschädigt wird oder Daten durch einen Hacker-Angriff gestohlen werden. Auch wenn Mitarbeiter die Firma oder Dritte finanziell schädigen, ist dies mitversichert. Ausreichende Datensicherung! ist in jedem Falle Vorraussetzung für einen Versicherungsschutz!

Elektronikversicherung

Die Elektronik­versicherung ist angesichts der zentralen Rolle elektronischer Geräte für Unternehmen eine der wichtigsten Gewerbeversicherungen. Besonders in Betrieben ist der Betriebsablauf von Computern, Apparaten und Netzwerken abhängig. Fallen technische Geräte aus, werden beschädigt oder gestohlen, sind auch meist firmeninterne Daten sowie sensible Kundendaten verloren. Dies kann die Firma enorm schädigen.
Wer über eine Geschäftsinhaltsversicherung oder CyberVersicherung verfügt, ist nicht vor Eigenschäden gesichert. Eine Elektronikversicherung rettet in solchen Fällen das Unternehmen vor den finanziellen Folgen, da hier Eigenschäden versichert sind.

Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

In vielen Branchen gehören Vermögensschäden zu den wahrscheinlichen Schäden und können immense Kosten verursachen. Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine beratende, begutachtende oder aufsichtsführende Tätigkeit ausüben, benötigen eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung, denn diese Berufsgruppen können z.B. bei einer Falschberatung einen erheblichen finanziellen Schaden an Kunden, Patienten oder Mandanten verursachen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung leistet nicht bei unechten Vermögensschäden, also finanziellen Schäden, die infolge von Personen- oder Sachschäden entstehen. Diese Schäden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn einer natürlichen oder juristischen Person ein finanzieller Schaden entsteht, der nicht durch einen Personen- oder Sachschaden hervorgerufen wurde. Nur hier leistet die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung. Insbesondere für viele beratende Berufe ist dies eine Pflichtversicherung.