Tierhalterpflichtversicherung

Die Absicherung von Tieren

Oft genießen Tiere den Status von Familienmitgliedern. Aber auch seitens des Gesetzgebers stehen Tiere unter besonderem Schutz. Sie sind schon längst keine Sachen mehr, was Ihnen als Tierhalter wohl auch nicht in den Sinn gekommen wäre. Eine tiergerechte Haltung beinhaltet viele Elemente. Eines davon ist die Versorgung im Krankheitsfall. Wird Ihr Tier krank oder erleidet einen Unfall, entscheidet nicht der Marktwert darüber, ob Sie zum Tierarzt gehen oder nicht. Sie tun es aus Zuneigung zu Ihrem Tier. Bedenken Sie bitte auch, dass Ihre Verantwortung fürs Tier auch Schäden umfasst, die es verursacht.
Tiere verdienen eine besondere Absicherung.

Sie haben ein Luxustier

Haustiere sind Luxustiere, da sie nicht gehalten werden, um irgendeine Art von Ertrag mit ihnen zu generieren (z. B. Mastvieh), bzw. sie einen bestimmten Zweck erfüllen zu lassen (z. B. Wachhund).

Typische Haustiere sind z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Schildkröten, Meerschweinchen, usw.

Halter haften für ihre Tiere

Haftungsgrundlage

§ 833 BGB (1) Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden aus bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Vereinfacht kann man also sagen, dass Schäden durch Nutztiere nur dann erstattungspflichtig sind, wenn dem Halter ein Verschulden vorgeworfen werden kann (Verschuldenshaftung). Beim Luxustier spielt der Grad des Verschuldens des Halters keine Rolle. Schäden müssen aus der reinen Gefährdungshaftung heraus beglichen werden. Der Luxustierhalter haftet also grundsätzlich immer für Schäden, die sein Tier verursacht.

Haftpflichtansprüche richtig absichern

Der Großteil aller harmloseren Haustiere (z. B. Hamster, Katze, Papagei,…) sind bereits über eine Privathaftpflichtversicherung versichert.
Für Tiere, die ein größeres Gefährdungspotential besitzen, ist eine gesonderte Haftpflichtdeckung nötig. Dies sind Hunde und Pferde (auch Ponys, Esel, Maultiere,u. ä.). Für andere gefährlichere Luxustiere (z. B. Spinnen, Schlangen, Echsen, usw.) empfiehlt es sich immer, das Gespräch mit Ihrem Privathaftpflichtversicherer zu suchen.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Für nicht gewerblich genutzte Hunde und Pferde gibt es die Möglichkeit, diese über eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung zu versichern.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt hat. Dazu gehören alle Personen- und Sachschäden, sowie möglicherweise entstandene Vermögensschäden. Je nach gewähltem Versicherertarif kann der Versicherungsumfang um sinnvolle Erweiterungen ergänzt werden, z. B. Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, der ungewollte Deckakt, Flurschäden, Forderungsausfall. Private Kutschfahrten usw.
Bei Hunden stellt diese Form der Absicherung evtl. sogar eine Pflichtversicherung dar. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen in diesem Bereich sehr. Die Versicherungspflicht ist meist abhängig von der Rasse Ihres Hundes (sog. Kampfhunde), evtl. genügt aber auch schon das Erreichen einer gewissen Schulterhöhe. Wenn Sie sich hier nicht sicher sind, sollten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfragen, ob Ihr Tier zu den versicherungspflichtigen Artgenossen zählt.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Freilaufender Hund
Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

Pferd schlägt aus
Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei 2 Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.

Weitere Schadenbeispiele

Spaziergang
Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.

Flurschaden
Ein Pferd brach aus der Koppel aus und verwüstete das Feld des benachbarten Bauern. Der Bauer machte Schadenersatzansprüche wegen Ernteausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500 € geschätzt.


Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung
ist ein MUSS für Hunde- oder Pferdehalter.

Sie wollen mehr wissen? Ihr Ansprechpartner

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Pferden oder Hunden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere!

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.
Zusätzlich versicherbar sind:
  • Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden
  • Fohlen, Deckschäden, Private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)
  • Forderungsausfalldeckung
  • Welpen

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde, Pferde
  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
  • Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!
  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfiehlt sich eine Tierkrankenversicherung. Je nach Wert des Tieres, ist auch eine zusätzliche Tierlebensversicherung sinnvoll.
Aber nicht nur Ihr Tier sollte eine Absicherung erfahren. Haben Sie bereits für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft Vorsorge getroffen? Z.B. durch eine Unfallversicherung oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?